Mittwoch, 2. Dezember 2009

Lenzen laut Hochschulgesetz zu alt?

- Lenzen ist 61 Jahre alt.
- Ein Unipräsident sollte laut Hamburger Hochschulgesetz bei Beendigung seiner Amtszeit nicht
älter als 65 Jahre sein.
- Eine Amtszeit beträgt 6 Jahre
- ...mitgerechnet?
...tja... hier zum gesetzestext

8 Kommentare:

  1. find ich gut. ist konstruktiv und hat eine rechtliche fundierung. darauf sollte man sich bei den weiteren protesten gg. die personalie lenzen stützen, zeigt es doch auch, dass senat und die verantwortlichen der uni BEWUSST einen verstoß gg. die eigene satzung in kauf nehmen, um den kandidaten durchzuprügeln. es ist somit nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich fragwürdig, ob die lenzen-wahl legitimität und legalität besitzt.

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  2. Er ist leider nicht zu alt, da Lenzen nach altem Beamtenrecht verbeamtet wurde und bis zum 69. Lebensjahr arbeiten kann bis er emeritiert ist.
    Bitte nicht jeden Gedankengang sofort als "News" posten. Besser erstmal mit Leuten reden, die sich auskennen.

    solidarische Grüße

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  3. LOL und schon ist eins eurer achso wertvollen Argumente dahin...

    Freue mich außerordentlich über unseren neuen Präsidenten Lenzen!
    Der wird unser Schiff endlich auf richtigen Kurs bringen!

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  4. Interessanter Einwand, aber im Text steht, er soll nicht Berufen werden, nicht das er nicht berufen werden darf. Dazu der obige Einwand.

    Was ich aber, wenn man diesen Punkt öffentlich stark macht, für möglich halte, ist, dass das Hochschulgesetz geändert wird und dann nicht nur im diesem einen Satz.

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  5. "soll" bedeutet grundsätzlich, regelhaft. Die Berufung eines alten Mannes wie Lenzen braucht also einen besondere Begründung. Die wird dann wohl sein, dass er suuuuper kompetent ist etc. Aber peinlich ist es schon, denn an diese Vorschrift gedacht hat bisher bestimmt niemand nicht :)

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  6. Lenzen ist übrigens 62. Er hatte am letzten Freitag (27.11.) Geburtstag.

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  7. "Aber peinlich ist es schon, denn an diese Vorschrift gedacht hat bisher bestimmt niemand"

    doch sicher wurde das bedacht und es gibt diese argrumentation:
    1. altes beamtenrecht
    2. soll-vorschrift, die bewirken soll, dass niemand vor ablauf seiner amtszeit pensioniert wird. da hier (1) gilt, muss der soll-bestimmung nicht gefolgt werden.

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  8. Ich verstehe nicht, weshalb man gleich so angreifend schreiben muss. Es ist doch als Frage formuliert... Some people seem to be very aggressive...

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